Sicherheit

Schießordnung

Diese Regeln gelten in jedem Fall auf allen Sportstätten, für Mitglieder, Gäste und Kursteilnehmende.

Regeln

Die Regeln im Überblick

  1. Den Anweisungen des Schießleiters ist Folge zu leisten.
  2. Die Benutzung des Sportgeländes ist nur Vereinsmitgliedern gestattet.
  3. Anfänger, Jugendliche und Gäste dürfen nur in Anwesenheit eines erwachsenen Vereinsmitglieds am Schießbetrieb teilnehmen.
  4. Das Zielen und Schießen auf Menschen oder Tiere ist verboten, wird polizeilich angezeigt und führt zum sofortigen Vereinsausschluss.
  5. Gezielt und geschossen wird nur von der Schießlinie aus in Richtung der Scheiben.
  6. Eltern haften für ihre Kinder.
  7. Der sogenannte Hochanschlag, das Ausziehen und von oben ins Ziel gehen, ist verboten.
  8. Jeder Pfeilschaft muss mit dem Namen des Schützen versehen sein.
  9. Werden Pfeile geholt oder hinter den Scheiben gesucht, ruht das Schießen, bis alle Schützen die Schießlinie wieder erreicht haben.
  10. Gäste dürfen den Platz nur nach vorheriger Anmeldung beim Sportwart und ohne Ausnahme nur in Anwesenheit eines volljährigen Vereinsmitglieds benutzen.
  11. Wer alkoholisiert ist, darf nicht am Schießbetrieb teilnehmen.
Schema der Scheibenauflagen mit Spots für Gruppen

Belegung der Scheiben in der Halle

Auf den Auflagen mit kleinen Spots gilt: höchstens zwei Pfeile pro Spot, hier werden keine Gruppen geschossen.

Auf den großen Auflagen können Gruppen geschossen werden. Geübte Schützen beachten bitte auch die äußeren aufgemalten Kreise.

Unterlagen

Weitere Regelungen

Alle Einzelheiten stehen in unserer Sportordnung.